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BuildVision

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere Leistungen gegenüber Unternehmern.

Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BuildVision GbR

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

  1. Vertragspartner ist:
    BuildVision GbRVertreten durch: Eren Jonuzi und Dino-Denis SejdinovicKernbauernstraße 182061 NeuriedDeutschlandE-Mail: info@build-vision.deTelefon: +49 1517 0064521

    nachfolgend „BuildVision“ genannt.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen BuildVision und seinen Kunden über digitale Produkte, Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs-, Software-, Webdesign-, SEO-, Wartungs-, Betreuungs- und sonstige Leistungen. Hierzu gehören insbesondere der BuildVision Positionierungs-Bauplan, Webpräsenz, Kundenmagnet, Marktführer, Build Compass, BuildFlow, der KI-Webseiten-Chat, SEO-Leistungen, Wartungs- und Pflegeleistungen sowie individuell vereinbarte digitale Leistungen.
  3. Die Angebote von BuildVision richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten der angebotenen Leistungen. Der Kunde bestätigt bei Onlinebestellungen ausdrücklich, dass er den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abschließt.
  5. BuildVision ist berechtigt, geeignete Angaben oder Nachweise zur Unternehmereigenschaft zu verlangen.
  6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn BuildVision ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  7. Individuelle Vereinbarungen zwischen BuildVision und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragswege und Vertragsschluss

  1. BuildVision bietet Leistungen über die Website, elektronische Bestell- und Zahlungsseiten sowie auf Grundlage individueller Angebote an.
  2. Verträge können insbesondere auf folgenden Wegen zustande kommen: a) unmittelbarer Onlinekauf einer einmaligen Leistung, b) Abschluss eines laufenden Abonnements oder Dauerschuldverhältnisses, c) Annahme eines individuellen Angebots, gegebenenfalls verbunden mit einer Zahlung über Stripe oder einen sonstigen angebotenen Zahlungsweg.
  3. Vor Abschluss einer Onlinebestellung werden dem Kunden die ausgewählte Leistung, der Preis, gegebenenfalls Laufzeit und Zahlungsintervall sowie die wesentlichen Leistungsmerkmale angezeigt.
  4. Der Kunde kann seine Angaben vor Abschluss des Bestellvorgangs prüfen und korrigieren.
  5. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
  6. Bei unmittelbar online buchbaren Leistungen kommt der Vertrag zustande, sobald die Zahlung erfolgreich bestätigt und die Bestellung durch BuildVision elektronisch bestätigt wird, sofern im Bestellvorgang nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  7. Bei digitalen Produkten, die unmittelbar nach Zahlung bereitgestellt werden, gilt die Bereitstellung oder Freischaltung zugleich als Annahme des Vertragsangebots.
  8. Ist eine Zahlung nicht erfolgreich oder wird der Zahlungsvorgang abgebrochen, kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande, sofern BuildVision das Vertragsangebot nicht auf anderem Wege ausdrücklich angenommen hat.
  9. Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots nach Maßgabe von § 8 dieser AGB zustande.
  10. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang

  1. BuildVision erbringt die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
  2. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind in folgender Reihenfolge: a) individuelle Vereinbarungen, b) das angenommene individuelle Angebot oder die im Checkout ausgewählte Leistung, c) die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Produkt- und Leistungsbeschreibung, d) diese AGB.
  3. Darstellungen, Beispiele, Referenzen, Visualisierungen und Erläuterungen auf der Website dienen der Veranschaulichung. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
  4. BuildVision ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer sowie technische Dienstleister einzusetzen.
  5. BuildVision darf einzelne technische Komponenten, eingesetzte Software oder externe Anbieter ändern, wenn dadurch der vereinbarte Hauptzweck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  6. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

§ 4 Preise, Rechnungen und Zahlungsabwicklung

  1. Es gelten die unmittelbar vor Vertragsschluss angezeigten oder im individuellen Angebot vereinbarten Preise.
  2. Soweit BuildVision die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Ändert sich der steuerliche Status von BuildVision, gilt die im jeweiligen Checkout oder Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesene steuerliche Behandlung.
  3. Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe oder andere im Checkout angezeigte Zahlungsdienstleister erfolgen.
  4. Je nach Verfügbarkeit können insbesondere Kredit- oder Debitkarte, SEPA-Lastschrift, Wallet-Zahlungen, Bankzahlungsverfahren sowie weitere im jeweiligen Checkout angezeigte Zahlungsarten angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
  5. Soweit für eine Zahlungsart zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten, gelten diese ergänzend für die Zahlungsabwicklung.
  6. Zahlungsdaten werden grundsätzlich unmittelbar durch Stripe beziehungsweise den jeweiligen Zahlungsdienstleister verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von BuildVision.
  7. Rechnungen und Zahlungsbelege können dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
  9. Eine Rückbuchung, Rücklastschrift oder ein Chargeback beseitigt eine berechtigte zugrunde liegende Zahlungspflicht nicht.
  10. Entstehen BuildVision durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift oder fehlgeschlagene Zahlung zusätzliche Kosten, kann BuildVision diese im gesetzlich zulässigen Umfang weiterberechnen.
  11. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

§ 5 Einmalige Leistungen und digitale Produkte

  1. Einmalige Leistungen werden zu dem im Checkout oder individuellen Angebot angegebenen Gesamtpreis erworben.
  2. Hierzu können insbesondere der Positionierungs-Bauplan, Webpräsenz, Kundenmagnet, Marktführer, einmalige SEO-Leistungen, Website-Erweiterungen, digitale Produkte und sonstige als einmalig gekennzeichnete Leistungen gehören.
  3. Bei digitalen Produkten erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich nach erfolgreicher Zahlung.
  4. Bei individuell zu erbringenden Dienst- oder Werkleistungen beginnt die Bearbeitung grundsätzlich erst, wenn die vereinbarte Zahlung beziehungsweise die vereinbarte erste Zahlung eingegangen ist und der Kunde die für den Projektstart erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Zugänge bereitgestellt hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Angegebene Bearbeitungs- und Projektzeiten beginnen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die für die Bearbeitung erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden vollständig vorliegen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  6. Ein einmaliger Kauf begründet keine laufende Zahlungspflicht, sofern im Checkout oder Angebot nicht ausdrücklich eine wiederkehrende Zahlung ausgewiesen wird.

§ 6 Abonnements und wiederkehrende Leistungen

  1. BuildVision bietet bestimmte Leistungen als laufendes Abonnement oder sonstiges Dauerschuldverhältnis an. Hierzu können insbesondere SEO-Betreuung, technische Wartung, Website-Pflege, Software- oder Systemzugänge sowie andere ausdrücklich als wiederkehrend bezeichnete Leistungen gehören.
  2. Vor Abschluss des Abonnements werden Preis, Abrechnungsintervall, gegebenenfalls Mindestlaufzeit, Verlängerungsregelung und Kündigungsmöglichkeit angezeigt. Diese Angaben werden Bestandteil des Vertrags.
  3. Soweit im jeweiligen Checkout oder Angebot keine Mindestlaufzeit angegeben ist, wird das Abonnement auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit Wirkung zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
  4. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, kann der Vertrag erstmals zum Ende dieser Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden, soweit im Checkout oder Angebot keine andere Kündigungsregelung ausgewiesen ist.
  5. Soweit im Checkout oder Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, läuft das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und kann anschließend mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  6. Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail an info@build-vision.de, oder über eine von BuildVision bereitgestellte elektronische Kündigungsmöglichkeit erklärt werden.
  7. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang bei BuildVision maßgeblich.
  8. Bereits fällige Vergütungsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.
  9. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Wiederkehrende Zahlungen über Stripe

  1. Mit Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements ermächtigt der Kunde BuildVision beziehungsweise den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die jeweils fälligen wiederkehrenden Entgelte über die im Checkout ausgewählte Zahlungsmethode einzuziehen.
  2. Die Belastung erfolgt entsprechend dem im Checkout oder Angebot angegebenen Abrechnungsintervall.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die hinterlegte Zahlungsmethode während der Vertragslaufzeit gültig und belastbar ist.
  4. Ändern sich Zahlungsdaten, hat der Kunde diese rechtzeitig zu aktualisieren.
  5. Schlägt eine wiederkehrende Zahlung fehl, dürfen Stripe beziehungsweise BuildVision weitere angemessene Einzugsversuche durchführen.
  6. BuildVision kann den Kunden über eine fehlgeschlagene Zahlung informieren und zur Aktualisierung seiner Zahlungsmethode auffordern.
  7. Bleibt eine fällige Zahlung trotz angemessener Zahlungsaufforderung offen, kann BuildVision die hiervon betroffene laufende Leistung oder einen digitalen Zugang vorübergehend aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
  8. Die Zahlungspflicht wird durch eine solche vorübergehende Sperrung nicht aufgehoben, soweit BuildVision weiterhin zur Leistung bereit ist und der Kunde die Nichtleistung durch seinen Zahlungsverzug verursacht hat.

§ 8 Individuelle Angebote und Stripe-Zahlungslinks

  1. Für Leistungen, deren Umfang nicht vollständig standardisiert ist, kann BuildVision ein individuelles Angebot unterbreiten.
  2. Das individuelle Angebot enthält insbesondere die vereinbarte Leistung, den Preis oder das Vergütungsmodell und, soweit einschlägig, Zahlungsplan, Projektzeitraum, Mitwirkungspflichten und Gültigkeitsdauer.
  3. Das individuelle Angebot geht diesen AGB vor, soweit darin ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  4. Ein individuelles Angebot kann insbesondere durch ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform, elektronische Angebotsannahme, Unterzeichnung oder durch Zahlung über einen eindeutig dem Angebot zugeordneten Stripe-Zahlungslink angenommen werden, wenn im Angebot oder Zahlungslink darauf hingewiesen wird, dass die Zahlung zugleich die Annahme des Angebots darstellt.
  5. Bei Nutzung eines Stripe-Zahlungslinks müssen Angebot oder Zahlungsseite erkennen lassen, auf welche Leistung beziehungsweise welches Angebot sich die Zahlung bezieht, welcher Betrag geschuldet ist und ob es sich um eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung handelt.
  6. Ist eine Anzahlung vereinbart, kann im individuellen Angebot geregelt werden, dass die Zahlung der Anzahlung zugleich die Annahme des Angebots darstellt.
  7. Individuelle Angebote sind innerhalb der darin angegebenen Annahmefrist gültig. Enthält ein Angebot keine Annahmefrist, kann BuildVision das Angebot bis zur Annahme widerrufen, soweit es nicht ausdrücklich als für einen bestimmten Zeitraum bindend bezeichnet wurde.

§ 9 Raten- und Teilzahlungen

  1. Soweit BuildVision Raten- oder Teilzahlungen anbietet, werden Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Zahlungen im Checkout oder individuellen Angebot angegeben.
  2. Eine Ratenzahlung verändert den Gesamtpreis nur, wenn ausdrücklich ein abweichender Gesamtpreis für die Ratenzahlungsvariante ausgewiesen ist.
  3. Mit Vertragsschluss wird der gesamte Auftrag verbindlich abgeschlossen. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung betrifft grundsätzlich nur die zeitliche Fälligkeit der Vergütung.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.

§ 10 Preisänderungen bei laufenden Leistungen

  1. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis gilt mindestens für eine ausdrücklich vereinbarte Mindestlaufzeit beziehungsweise für die bereits begonnene oder bezahlte Abrechnungsperiode.
  2. BuildVision kann für zukünftige Abrechnungsperioden eine Preisänderung ankündigen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere veränderte Leistungsumfänge, Kostensteigerungen bei für die Leistung erforderlichen Drittanbietern oder allgemeine Kostensteigerungen.
  3. Preisänderungen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt.
  4. Eine Preisänderung während einer bereits fest vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich individuell etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende rechtliche Gründe bestehen.
  5. Ist der Kunde mit einer angekündigten Preisänderung für einen auf unbestimmte Zeit laufenden Vertrag nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen.

§ 11 Positionierungs-Bauplan

  1. Der BuildVision Positionierungs-Bauplan ist ein digitales Selbstarbeitsprodukt zur strukturierten Erarbeitung einer Unternehmenspositionierung.
  2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde Zugang zum vereinbarten digitalen Inhalt beziehungsweise einen Downloadlink.
  3. Der Bauplan ersetzt keine individuelle Unternehmensberatung. Der Kunde erarbeitet die darin enthaltenen Aufgaben und Entscheidungen grundsätzlich selbst.
  4. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung des Bauplans innerhalb seines eigenen Unternehmens.
  5. Nicht gestattet sind insbesondere Weiterverkauf, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an außenstehende Dritte, öffentliche Veröffentlichung, Bereitstellung in fremden Plattformen, gewerbliche Vervielfältigung oder Nutzung zur Erstellung eines konkurrierenden Produkts oder Systems.
  6. Die interne Nutzung durch Mitarbeiter des kaufenden Unternehmens ist zulässig, soweit sie der Arbeit am eigenen Unternehmen dient.
  7. Der vollständig gezahlte Kaufpreis des Positionierungs-Bauplans in Höhe von derzeit 149 € wird bei einem späteren Erwerb des Pakets Marktführer einmalig vollständig auf den dortigen Kaufpreis angerechnet.
  8. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass der Erwerber des Bauplans und der Vertragspartner des Marktführer-Pakets identisch sind oder der Kauf eindeutig demselben Unternehmen zugeordnet werden kann.
  9. Eine Barauszahlung, Übertragung auf außenstehende Dritte oder mehrfache Verwendung des Anrechnungsbetrags ist ausgeschlossen.

§ 12 Paket „Marktführer“

  1. Das Paket Marktführer ist ein kombiniertes System zur Weiterentwicklung eines Unternehmens. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls dem individuellen Angebot.
  2. Bestandteil können insbesondere sein: strukturierte Entwicklung der Unternehmenspositionierung, Arbeit mit Build Compass, Analyse von Unternehmen, Markt und Wettbewerb, Erarbeitung von Wunschkunden, Kernproblem, Nutzen und Angebotsstruktur, Produkt- und Preislogik, Beschreibung vereinbarter Kernabläufe und Zuständigkeiten, Strukturierung wichtiger Unternehmensinformationen, Identifikation geeigneter Automatisierungen, Festlegung relevanter Unternehmenskennzahlen, Nutzung von BuildFlow, Erstellung des vollständigen Kundenmagneten, KI-Webseiten-Chat sowie weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
  3. Nicht Bestandteil sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Insbesondere schuldet BuildVision ohne gesonderte Vereinbarung keinen vollständig ausgearbeiteten Vertriebsprozess, keine laufende Verkaufsschulung, keine dauerhafte Unternehmensberatung, keine individuelle Softwareentwicklung und keine unbegrenzte laufende Betreuung.
  5. „Marktführer“ ist die Bezeichnung des Produkts. Mit dem Erwerb ist keine Garantie verbunden, tatsächlich Marktführer zu werden.
  6. BuildVision schuldet die vereinbarte fachgerechte Durchführung der Leistung, nicht einen bestimmten Umsatz, Gewinn, Unternehmenswert, Marktanteil oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.

§ 13 Build Compass, BuildFlow und sonstige digitale Systeme

  1. Build Compass und BuildFlow sind digitale Systeme zur Unterstützung von Unternehmensanalyse, Strategieentwicklung, Organisation, Dokumentation und betrieblichen Abläufen.
  2. Der konkrete Funktionsumfang und die Dauer des Zugangs ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Checkout oder dem individuellen Angebot.
  3. Ein dauerhafter oder lebenslanger Zugang besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Zugangsdaten und Nutzerkonten dürfen nicht an außenstehende Dritte weitergegeben werden.
  5. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu treffen, um Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  6. Untersagt sind insbesondere die Umgehung technischer Nutzungsbeschränkungen, Manipulationsversuche, automatisiertes massenhaftes Auslesen, Reverse Engineering soweit gesetzlich nicht zwingend zulässig, die Nutzung zur Entwicklung eines konkurrierenden Systems sowie sonstige missbräuchliche Verwendung.
  7. BuildVision darf Funktionen weiterentwickeln, technisch verändern oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen, sofern der wesentliche vertraglich vereinbarte Nutzen erhalten bleibt.
  8. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet. Wartungsarbeiten, technische Störungen und Ausfälle externer Dienstleister können vorübergehende Einschränkungen verursachen.

§ 14 Einsatz künstlicher Intelligenz und externer Datenquellen

  1. BuildVision setzt bei verschiedenen Leistungen künstliche Intelligenz, automatisierte Systeme sowie externe Recherche-, Daten- und technische Anbieter ein.
  2. Dazu können insbesondere Sprachmodelle, Suchsysteme, Webrecherche, Analysewerkzeuge, Schnittstellen und weitere externe Dienste gehören.
  3. KI-generierte Ergebnisse können trotz sorgfältiger Konfiguration unvollständig, fehlerhaft oder in Einzelfällen unzutreffend sein.
  4. Recherchen können auf öffentlich verfügbaren Daten externer Quellen beruhen. BuildVision kann weder die Vollständigkeit noch die dauerhafte Aktualität oder Richtigkeit sämtlicher externer Daten garantieren.
  5. Soweit dies Bestandteil des jeweiligen Systems ist, können Quellen, Datenbasis, Evidenzstatus oder Unsicherheiten kenntlich gemacht werden.
  6. Der Kunde bleibt verpflichtet, wirtschaftlich, rechtlich oder technisch wesentliche Entscheidungen eigenverantwortlich zu prüfen.
  7. Ergebnisse aus Build Compass oder anderen KI-Systemen stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Architektur-, Ingenieur- oder Sicherheitsberatung dar.

§ 15 Kundenmagnet, Webpräsenz und sonstige Website-Leistungen

  1. Bei Website-Leistungen schuldet BuildVision die Umsetzung des ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs.
  2. Der Kunde stellt BuildVision rechtzeitig sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge zur Verfügung. Dazu können insbesondere Unternehmensinformationen, Logos, Bilder, Videos, Texte, Leistungsbeschreibungen, Preise, Referenzen, Bewertungen, Zugangsdaten sowie Domain- und Hostinginformationen gehören.
  3. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Inhalte zu verwenden und BuildVision die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
  4. Für Rechtsverletzungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen, ist der Kunde verantwortlich, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
  5. Rechtliche Texte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB oder branchenspezifische Pflichtinformationen stellen keine Rechtsberatung durch BuildVision dar. Soweit BuildVision Vorlagen oder technische Einbindungen bereitstellt, bleibt der Kunde für die rechtliche Prüfung seines konkreten Unternehmens verantwortlich.
  6. Eine Garantie für bestimmte Suchmaschinenpositionen, Besucherzahlen, Anfragen, Leads, Abschlussquoten oder Umsätze besteht nicht.
  7. Kosten externer Anbieter, insbesondere für Domains, Hosting, Softwarelizenzen, Schnittstellen, APIs oder sonstige Drittanbieterleistungen, sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 16 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung setzt die erforderliche Mitwirkung des Kunden voraus.
  2. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, erforderliche Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen, notwendige Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, Fragen und Rückmeldungen innerhalb angemessener Zeit zu beantworten, Zwischenstände zu prüfen, erforderliche Freigaben zu erteilen und eigene Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.
  3. Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
  4. BuildVision ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die überwiegend durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden.
  5. Entsteht durch nachträgliche Änderungen, verspätete Informationen oder Änderungen nach bereits erteilten Freigaben zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

§ 17 Änderungswünsche und Zusatzleistungen

  1. Änderungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung durchgeführt.
  2. Wünsche, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erweitern, gelten als Zusatzleistungen.
  3. BuildVision informiert den Kunden vor Durchführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über den zusätzlichen Aufwand oder die dafür entstehenden Kosten.
  4. Bereits freigegebene Inhalte oder Entwicklungsstände können nachträglich geändert werden. Soweit dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht, kann dieser gesondert berechnet werden.
  5. Es gilt der im individuellen Angebot vereinbarte oder vor Beauftragung der Zusatzleistung mitgeteilte Stundensatz beziehungsweise Festpreis.

§ 18 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen

  1. Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, insbesondere bei fertiggestellten Websites oder vergleichbaren individuell erstellten Arbeitsergebnissen, wird BuildVision den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  4. BuildVision kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
  5. Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.

§ 19 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Sämtliche Rechte an allgemeinen Methoden, Konzepten, Vorlagen, Systemen, Softwarekomponenten, Arbeitsweisen und dem Know-how von BuildVision verbleiben bei BuildVision.
  2. Dies gilt insbesondere für Build Compass, BuildFlow, den Positionierungs-Bauplan, Methoden und Bewertungslogiken, Softwarearchitektur, wiederverwendbare Programmkomponenten, Prompts und Systemlogiken, Templates, interne Vorgehensweisen und Arbeitsunterlagen.
  3. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für sein Unternehmen erstellten Ergebnissen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
  4. Das Nutzungsrecht an allgemeinen BuildVision-Systemen und -Materialien ist grundsätzlich auf die vertragsgemäße Verwendung für das eigene Unternehmen beschränkt.
  5. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Verwendung allgemeiner BuildVision-Systeme zur Entwicklung eines konkurrierenden Angebots ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
  6. Für Drittanbieter-Software, Schriften, Bilder, Stockmaterialien, Plugins oder sonstige Fremdinhalte gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
  7. Bei KI-generierten Inhalten kann nicht gewährleistet werden, dass gleiche oder ähnliche Ergebnisse nicht auch von Dritten erzeugt werden. Eine Exklusivität KI-generierter Inhalte wird daher nicht geschuldet.

§ 20 Kein garantierter wirtschaftlicher Erfolg

  1. BuildVision stellt Systeme, Analysen, Konzepte, digitale Werkzeuge und Umsetzungen zur Verfügung.
  2. Der tatsächliche wirtschaftliche Erfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von BuildVision liegen.
  3. BuildVision garantiert insbesondere keinen bestimmten Umsatz, Gewinn, Unternehmenswert, Marktanteil, eine bestimmte Anzahl von Kunden, Aufträgen, Website-Anfragen oder Leads, bestimmte Abschlussquoten, Suchmaschinenpositionen, eine tatsächliche Marktführerschaft oder eine bestimmte Zeitersparnis.
  4. Aussagen über mögliche Ergebnisse, wirtschaftliche Gegenwerte oder Vorteile stellen keine Garantie eines konkreten individuellen Ergebnisses dar.

§ 21 Gewährleistung und Mängel

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  2. Der Kunde soll erkennbare Mängel nach Feststellung möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen und BuildVision die zur Prüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
  3. Soweit gesetzlich vorgesehen, ist BuildVision zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
  4. Kein Mangel liegt allein darin, dass ein externer Dienst geändert oder eingestellt wird, ein Suchmaschinenalgorithmus verändert wird, eine KI ein bestimmtes Ergebnis anders formuliert, ein Drittanbieter vorübergehend nicht erreichbar ist oder sich technische Standards nach Fertigstellung ändern, sofern die vereinbarte Leistung zum maßgeblichen Zeitpunkt vertragsgemäß erbracht wurde und BuildVision den Umstand nicht zu vertreten hat.

§ 22 Haftung

  1. BuildVision haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet BuildVision nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BuildVision.
  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, wichtige eigene Unternehmensdaten, Dateien und Zugangsdaten angemessen zu sichern.
  7. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 23 Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich zugängliche Informationen über Geschäftszahlen, Preise, Kunden, Mitarbeiter, interne Abläufe, Strategien, Kalkulationen, Unternehmensplanungen, technische Systeme und Zugangsdaten.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, nachweislich unabhängig erlangt wurden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 24 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. BuildVision verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von BuildVision.
  3. Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  4. BuildVision darf im erforderlichen Umfang technische Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen, soweit die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 25 Sperrung digitaler Zugänge

  1. BuildVision kann einen digitalen Zugang vorübergehend sperren, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch bestehen, Zugangsdaten unberechtigt weitergegeben werden, technische Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden oder der Kunde Systeme vorsätzlich beeinträchtigt.
  2. Soweit keine akute Sicherheitsgefahr besteht, erhält der Kunde vor einer Sperrung grundsätzlich Gelegenheit, den Verstoß innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
  3. Nach Wegfall des Sperrgrundes wird der Zugang wieder freigeschaltet, soweit der zugrunde liegende Vertrag noch besteht.

§ 26 Höhere Gewalt und externe technische Störungen

  1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von BuildVision können vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängern.
  2. Dazu zählen insbesondere erhebliche Ausfälle von Rechenzentren oder Cloudanbietern, Ausfälle externer APIs oder KI-Anbieter, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse sowie vergleichbare Fälle höherer Gewalt.
  3. BuildVision informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
  4. Zwingende gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.

§ 27 Kein Verbraucher-Widerrufsrecht

  1. Die Angebote von BuildVision richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Das für Verbraucher vorgesehene gesetzliche Widerrufsrecht wird Unternehmern nicht eingeräumt.
  3. Ein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe- oder Geld-zurück-Recht besteht nur, wenn BuildVision dies für die jeweilige Leistung ausdrücklich zugesagt hat.
  4. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Gewährleistungs- und sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 28 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben, soweit gesetzlich zulässig.

§ 29 Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen BuildVision und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – München ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Für einen Vertrag ist grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB maßgeblich.

Stand: September 2026

Ergänzende Angaben finden Sie im Impressum und in der Datenschutzerklärung.